ANFRAGE in der FRAGESTUNDE der Fraktion DIE LINKE vom 25. März 2020
Beteiligung Bremer Neonazis an den rassistischen Ausschreitungen im griechischen Grenzgebiet
Wir fragen den Senat:
- Sind den Sicherheitsbehörden Ausreisen von Neonazis mit Bezug zu Bremen in das griechische oder bulgarische Grenzgebiet zur Türkei bekannt?
- Haben die Bremer Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang präventive Gefährderansprachen bei bekannten neonazistischen Straftätern durchgeführt?
- Gibt es eine länderübergreifende Koordination, um ausgereiste Neonazis für mögliche Straftaten oder Verbrechen an der EU-Außengrenze im Nachhinein strafrechtlich zu belangen?
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Antwort des Senats
Zu Frage 1:
Den bremischen Sicherheitsbehörden (Polizei Bremen, Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Landesamt für Verfassungsschutz) sind keine (aktuellen) Ausreisen von Neonazis mit Bezug zu Bremen in das griechische oder bulgarische Grenzgebiet zur Türkei bekannt.
Zu Frage 2:
Es wurden keine Gefährderansprachen bei bekannten Bremer Rechtsextremisten durchgeführt, da den Sicherheitsbehörden keine Hinweise auf Ausreisen vorliegen.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich findet das Territorialprinzip Anwendung. Sollten hiesigen Sicherheitsbehörden Straftaten eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland bekannt werden, werden diese ermittelt und entweder in Deutschland oder dem Land, in dem sie begangen wurden, verfolgt.