Zweiter Lockdown als Notwendigkeit zur Eindämmung der Pandemie
16. Dezember 2020 Bremische Bürgerschaft (Landtag)
Rede zur Regierungserklärung des Senats „Bekämpfung der Corona-Virus-/SARS-CoV-2-Pandemie“
(anlässlich des erneuten Lockdowns am 16.12.2020)
zum Video Rede Corona-Shutdown 16.12.20
(Quelle: youtube.com/Radio Weser.TV)
Der „Lockdown light“ hat funktioniert, aber er hat nicht ausgereicht:
- Eine Inzidenz von über 100 ist deutlich zu hoch und kann keine zufriedenstellende Lösung sein.
- Seit einigen Tagen sehen wir wieder einen Anstieg dieses Inzidenz-Wertes, und
- – und das ist der wichtigste Punkt – ist die Zahl derjenigen, die an und mit Corona sterben, mittlerweile auch für das Land Bremen über die Grenze von 150 geklettert und damit in einer derart dramatischen Lage, dass dieses Wachstum dringend unterbrochen werden muss, und dafür ist dieser Lockdown leider notwendig.
Und dieser Lockdown ist kein Lockdown bloß zum Schutz des Weihnachtsfestes, dieser Lockdown ist eine Notbremse, um die Risikogruppen zu schützen und uns als gesamte Bevölkerung. Aber es ist natürlich kein Zufall, diesen Lockdown vor Weihnachten anzusetzen und nicht danach, da wir verhindern müssen, dass es zu überfüllten Einkaufscentern, Trauben von Glühweintrinker*innen und vollen Schulbussen kommt und dann Menschen mit hohen Infektionslagen quer durch die Republik reisen und im Rahmen von Familienfesten die Infektionen weitertragen.
Auf der Ministerpräsident*innenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin wurde am vergangenen Wochenende vereinbart, dass über die derzeitigen Kontaktbeschränkungen, die bestehen, Lockerungen für die Weihnachtstage in Maßen zulässig sind. Diese Lockerungen ermöglichen viele Konstellationen, die vermutlich auch sonst stattgefunden hätten. Wir hätten es richtig gefunden, dass das Treffen von drei festen Freunden – mit Abstand und nacheinander – eben nicht riskanter ist als das Treffen von vier Familienmitgliedern, die unterschiedlich anreisen. Zugleich glaube ich, dass die Regelungen auf Bundesebene auch in den bremischen Regelungen abgebildet werden können. (mehr …)