Psychisch Erkrankte: ambulante Versorgung nach Klinikaufenthalt
KLEINE ANFRAGE der Fraktion DIE LINKE vom 20. Mai 2022
Ambulante Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Anschluss an einen stationären Klinikaufenthalt
Seit 2017 müssen Krankenhäuser und Reha-Kliniken allen Patient*innen ein Entlassmanagement anbieten (GKV-VSG § 39 SGB V Abs. 1a). Hierdurch soll eine nahtlose Anschlussbehandlung für Patient*innen mit poststationärem Versorgungsbedarf sichergestellt werden. Die spezifische Ausgestaltung des Entlassmanagements ist in einem Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgehalten. Für die Koordination des Entlassmanagements ist meist der Soziale Dienst oder ein/e Case-Manager*in im Krankenhaus oder der Reha-Klinik verantwortlich. Wird bei einer*m Patient*in ein weiterführender Behandlungsbedarf im Anschluss an einen stationären Aufenthalt identifiziert, soll sich das Krankenhaus oder die Reha-Klinik möglichst frühzeitig mit ambulanten Leistungserbringern in Verbindung setzen, um eine anschließende Weiterbehandlung der Patient*innen zu organisieren. Die Krankenkassen unterstützen beim Entlassmanagement und prüfen die Nachsorgeanträge der Leistungserbringer. Dem nationalen Expert*innenstandard zum Entlassmanagement entsprechend ist darüber hinaus eine Evaluation des Entlassmanagements erforderlich. Es soll also geprüft werden, ob die Patient*innen, welche ein Entlassmanagement erhalten haben, im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt auch tatsächlich im ambulanten Bereich ausreichend weiterversorgt wurden.
Verschiedene Berichte und Studien legen nahe, dass es Probleme in der praktischen Umsetzung des Entlassmanagements gibt. So wird im Krankenhausreport 2021 berichtet, dass in vielen Krankenhäusern Patient*innen trotz eines poststationären Versorgungsbedarfs kein ausreichendes Entlassmanagement erhalten. Zudem findet keine ausreichende Kommunikation und Koordination zwischen stationären und ambulanten Leistungserbringern sowie eine Evaluation des Entlassmanagements statt.