Menschen ohne Krankenversicherung
GROßE ANFRAGE der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD vom
01. Oktober 2021
Menschen ohne Krankenversicherung im Land Bremen
2019 lebten in Deutschland laut Mikrozensus hochgerechnet rund 61.000 Menschen ohne Krankenversicherung.. Nicht alle Menschen können bei den Erhebungen des Mikrozensus beachtet werden. So werden beispielsweise keine Wohnungslosen oder Papierlosen befragt. Gerade diese Gruppen haben allerdings zumeist keine Krankenversicherung, weshalb die Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland deutlich höher liegen dürfte. Wie viele unversicherte Menschen tatsächlich in Deutschland leben, ist nicht bekannt: Weder Bundesregierung noch Krankenkassen führen dazu eine Statistik.
Für Selbständige sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein ernstzunehmendes Problem, insbesondere für Soloselbstständige. Soloselbstständige werden diejenigen Selbstständigen genannt, die keine Mitarbeiter*innen beschäftigen. Ein immer größerer Teil der Selbstständigen ist soloselbstständig. Seit den 2000er-Jahren gibt es mehr Soloselbstständige als Selbstständige mit Beschäftigten. (Solo-)Selbstständige sind eine heterogene Gruppe, die sich auf verschiedenen Einkommensstufen und in unterschiedlichen Branchen bewegt. Selbstständige arbeiten als Webdesign*innen, als Hausmeister*innen oder Kosmetiker*innen, liefern Pakete aus und sind im Einzelhandel tätig. Wenn das Einkommen nicht reicht, sparen sie an ihrer Altersvorsorge oder leben unter dem Existenzminimum. Ungefähr ein Drittel der Soloselbstständigen verdient weniger als 1.100 Euro im Monat; ein Viertel verdient weniger als 8,50 Euro pro Stunde.
Für Selbstständige gibt es eine nachrangige Versicherungspflicht bezogen auf die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mindestbemessung für die Beiträge können viele Selbstständige mit geringem Einkommen jedoch nicht stemmen. Einige zahlen die Hälfte ihrer gesamten Einnahmen an die Krankenkassen. Grund für dieses Ungleichgewicht sind vor allem zwei Faktoren: Erstens fehlt der Anteil, den Angestellte durch die Arbeitgeberbeteiligung bezahlt bekommen. Zweitens ist der zuzuzahlende Beitrag nicht abhängig von ihrem Einkommen. Stattdessen wird Soloselbstständigen ein monatliches Einkommen unterstellt, was für die meisten weit entfernt von ihrer tatsächlichen Einkommensrealität ist. (mehr …)