Gerichtsurteil beendet rechtswidrige Überwachung durch Verfassungsschutz
PRESSEMITTEILUNG vom 22.12.2020
Jahrzehntelange Überwachung Rolf Gössners durch den ‚Verfassungsschutz‘ war rechtswidrig – LINKE begrüßt Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes
38 Jahre lang wurde der Bremer Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner rechtswidrig vom Bundesamt für ‚Verfassungsschutz‘ beobachtet. Seit 15 Jahren klagt Gössner vor den Verwaltungsgerichten gegen den Inlandsgeheimdienst. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Revision des Bundesinnenministeriums letztinstanzlich abgelehnt und Rolf Gössner damit endlich vollständig rehabilitiert, weil seine Beobachtung unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war. Für die Fraktion DIE LINKE saß der parteilose Jurist von 2007 bis 2015 in der Deputation für Inneres und ist seit 2007 stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen.
Nelson Janßen, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes setzt endlich einen Schlusspunkt unter die geheimdienstliche Ausspähung und Denunziation eines kritischen Bürgerrechtlers. Der ‚Verfassungsschutz‘ hat nachweislich rechtswidrig in die informationelle Selbstbestimmung, das Berufsgeheimnis und die Pressefreiheit eingegriffen, um Rolf Gössner politisch zu beschädigen. (mehr …)