06. Juli 2022 Bremische Bürgerschaft (Landtag)
Rede zur Großen Anfrage „Welche Absichten verfolgt der Bremer Senat in Bezug auf die Schutzhunde bei der Bremer Polizei?“ der CDU-Fraktion vom 9. Februar 2022
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Mitteilung des Senats vom 22. März 2022 zur Senatsmitteilung
Seit Anfang des Jahres gelten schmerzverursachende Mittel bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden als verboten. Begründet wird das Verbot mit den geltenden Tierschutzrechten und ihrer Unvereinbarkeit mit Strafreizen in der Ausbildung. Allerdings gibt es bei Diensthunden eine Regelungs-Unklarheit. Derzeit sind in den meisten Bundesländern Stachelhalsbänder auch bei der Schutzhund-Ausbildung verboten, während z. B. in Brandenburg noch das alte Recht angewandt wird und Stachelhalsbänder auch weiter zum Einsatz kommen. Der Vorgang wurde ja von Bayern initiiert, das nun nicht in Verdacht steht, aus einer polizeifeindlichen Motivationslage heraus hier ein Einsatzmittel verbieten zu wollen, sondern aus dem Grundgedanken des Tierschutzes. Und auch Niedersachsen hat seinen Antrag auf Ausnahmeerteilung zurückgezogen, so dass am Ende Einvernehmen darüber bestand, dass diese Neuerung auch für den Diensthundebereich gilt.
Die CDU wirft zu Recht die Frage auf, was mit den derzeitigen Schutzhunden geschieht, die mit Stachelhalsbändern ausgebildet wurden und von den Hundeführer*innen auch im Einsatz damit geführt werden. Es gibt bei den sogenannten Bestandshunden in der Polizei Bremen Dual-Hunde, die nach ihrer Schutzhund-Ausbildung sozusagen eine Fort-bildung gemacht haben, um z. B. Banknoten-Hunde zu werden, also mit einem Spezialgebiet weiterqualifiziert sind. Das scheint mir auch eine gelungene Weiterqualifikation in dieser Transformationsphase.
Derzeit ist es ausweislich der Antwort des Senats bereits gängige Praxis, dass diese Dual-Hunde primär für Stöber- und Fährtenarbeiten eingesetzt werden. Das klingt nachvoll-ziehbar. In Bremerhaven gibt es zwar keine Dual-Hunde, die Schutzhunde werden aber gar nicht mit Stachelhalsbändern geführt, ebenso wie in Großbritannien.
Im Übrigen sehen wir auch den Einsatz von Schutzhunden z. B. im Kontext von Demonstrationen allgemein kritisch, da sie primär der Abschreckung dienen und Menschen auch von einer Demonstrationsteilnahme ausschließen können. (mehr …)